Hygienekonzept aufgrund der Corona-Pandemie

B & T Bildungsteam schlägt folgenden Hygienemaßnahmen vor, um die Nachhilfeunterrichtung unter Beachtung der epidemiologischen Schutzmaßnahmen für Kunden bestmöglich gestalten zu können. Eventuelle Anpassungen werden durch die aktuelle Lage und Einschätzungen von übergeordneten Behörden sowie Empfehlungen vom Bundesverband für Nachhilfe und Nachmittagsschulen e.V. unternommen.

I. Maßnahmen

1) Einzel- und Gruppenunterricht sind zulässig solange der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Dies stellen wir durch entsprechender Raumzuteilung sicher. Wir verfügen über unterschiedlich große Räume und teilen diese auf Grund der Gruppengröße entsprechend zu. Die Belüftung der Räume wird sichergestellt.

2) In unseren Räumlichkeiten stehen ausreichend Desinfektionsmittel sowie Einmalhandtücher zur Platz- und Materialsäuberung zur Verfügung. Zudem stehen mehrere SanitäreRäumlichkeiten für Hygienemaßnahmen zur Nutzung bereit. Weiterhin sind Mund- und Nasenschutzmasken vorhanden, falls diese mal vergessen wurden oder defekt sind. Der Mindestabstand ist auch in allen Räumen, wie auch Sanitär- und Flurbereichen unbedingt einzuhalten.

3) Alle 20 Minuten wird für mind. 5 Minuten stoßgelüftet. Arbeitsmaterialien (Stifte, Lineale, gestellte Taschenrechner, der Lehr/Lernplatz etc.) sind nach der Benutzung vom Nutzer zu reinigen.

4) Publikumsverkehr ist begrenzt auf Schüler*innen, die den Unterricht wahrnehmen. Erziehungsberechtigte Personen sollen nur mit Terminabsprache die Räumlichkeiten betreten. Es besteht generell die Pflicht Mund-Nasen-Bedeckungen in unseren Räumlichkeiten bis zum Lehr-/Lernplatz zu tragen.

5) Kurse, solange der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, dürfen stattfinden unter Einhaltung entsprechender Belüftung (s.o.).

6) Unsere Mitarbeiter und Lehrkräfte unterstützen und kontrollieren unter der Voraussetzung, dass der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, die unterrichtende Person beim Unterrichtsablauf und/oder bei der Umsetzung der Maßnahmen.

7) Externer Unterricht in bspw. allgemeinbildenden Schulen oder Gymnasien sind in Abstimmung mit der jeweiligen Einrichtung möglich. Die jeweiligen Einrichtungen, in denen die Unterrichtung stattfindet, bestimmen über alle gesundheitsfördernden Voraussetzungen des Unterrichts vor Ort.

II. Voraussetzungen für den Unterrichtsbetrieb sind Folgende:

1) Besucher von B& T Bildungsteam werden weiterhin aufgefordert, bei Krankheit die Räumlichkeiten nicht zu betreten! Bei Krankheitsgefühlen informieren Sie uns bzw. die entsprechende Nachhilfelehrkraft umgehend – wir finden immer eine Lösung!

2) Die Räumlichkeiten nur mit einer Mund-Nasenbedeckung betreten und direkt die vorhandenen Desinfektionsstation zur Händedesinfektion zu nutzen.

3) Sprechzeiten werden ausschließlich über Telefon/Fax oder E-Mail angeboten.

4) Unterrichtsräume in entsprechender Größe stehen zur Verfügung, um eine Trennung zwischen Lehrer und Schüler sowie Schüler und Schüler zu ermöglichen.

5) Desinfektionsmittel stehen in allen (Unterrichts)Räumen zur Verfügung.

6) Schutzhandschuhe und Mund-Nasenbedeckung, zum Schutze aller – stehen ausreichend zur Verfügung.

7) Jeder Unterrichtsraum ist so gestaltet, dass der geregelte Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen Schülern und Lehrern eingehalten werden kann.

III. Fazit

Es besteht jederzeit die Möglichkeit zur Online-Unterrichtung oder Verlegung von Unterrichtseinheiten, z.B. auf die kommenden Ferienkursangebote. Wenn die Schulen Schüler*innen in Quarantäne schicken, dann gilt gleichwohl ein Besuchsverbot unserer Angebote. Die Teilnahme an den Nachhilfe-Angeboten in unseren Räumlichkeiten ist dann gleichermaßen untersagt. In einem solchen Falle kontaktieren Sie uns bitte umgehend, damit wir eine gemeinsame Lösung finden die Nachhilfe für Ihr Kind aufrecht zu halten, z.B. „online“.