I. Maßnahmen
1) Einzel- und Gruppenunterricht sind zulässig solange der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Dies stellen wir durch entsprechender Raumzuteilung sicher. Wir verfügen über unterschiedlich große Räume und teilen diese auf Grund der Gruppengröße entsprechend zu. Die Belüftung der Räume wird sichergestellt.
2) In unseren Räumlichkeiten stehen ausreichend Desinfektionsmittel sowie Einmalhandtücher zur Platz- und Materialsäuberung zur Verfügung. Zudem stehen mehrere SanitäreRäumlichkeiten für Hygienemaßnahmen zur Nutzung bereit. Weiterhin sind Mund- und Nasenschutzmasken vorhanden, falls diese mal vergessen wurden oder defekt sind. Der Mindestabstand ist auch in allen Räumen, wie auch Sanitär- und Flurbereichen unbedingt einzuhalten.
3) Alle 20 Minuten wird für mind. 5 Minuten stoßgelüftet. Arbeitsmaterialien (Stifte, Lineale, gestellte Taschenrechner, der Lehr/Lernplatz etc.) sind nach der Benutzung vom Nutzer zu reinigen.
4) Publikumsverkehr ist begrenzt auf Schüler*innen, die den Unterricht wahrnehmen. Erziehungsberechtigte Personen sollen nur mit Terminabsprache die Räumlichkeiten betreten. Es besteht generell die Pflicht Mund-Nasen-Bedeckungen in unseren Räumlichkeiten bis zum Lehr-/Lernplatz zu tragen.
5) Kurse, solange der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, dürfen stattfinden unter Einhaltung entsprechender Belüftung (s.o.).
6) Unsere Mitarbeiter und Lehrkräfte unterstützen und kontrollieren unter der Voraussetzung, dass der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, die unterrichtende Person beim Unterrichtsablauf und/oder bei der Umsetzung der Maßnahmen.
7) Externer Unterricht in bspw. allgemeinbildenden Schulen oder Gymnasien sind in Abstimmung mit der jeweiligen Einrichtung möglich. Die jeweiligen Einrichtungen, in denen die Unterrichtung stattfindet, bestimmen über alle gesundheitsfördernden Voraussetzungen des Unterrichts vor Ort.