This page is also available in English • View English version

Bildung und Teilhabe (Lernförderung)

Nachhilfe über das Bildungs- und Teilhabepaket – wir rechnen direkt ab und helfen gern beim Antrag.

Was ist Bildung und Teilhabe (BuT)?

Nachhilfe kann für viele Familien eine finanzielle Herausforderung sein. Hier setzt Bildung und Teilhabe (BuT) an: Das System unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, bessere Bildungschancen zu erhalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Im Rahmen dieses Programms können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Lernförderung (Nachhilfe) übernommen werden.

Ziel ist es, Schüler:innen gezielt zu unterstützen, damit sie die wesentlichen Lernziele erreichen können.

Wer hat Anspruch auf Lernförderung?

Anspruch auf Leistungen auf dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder und Jugendliche, wenn ihre Eltern eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Wichtiger Hinweis zur Lernförderung

Die Leistungen richten sich in der Regel an Schüler:innen bis zum 25. Lebensjahr.

Die Lernförderung wird nur gewährt, wenn:

  • ein konkreter Förderbedarf besteht
  • die Schule bestätigt, dass Unterstützung notwendig ist
  • das Lernziel ohne zusätzliche Hilfe nicht erreicht werden kann

Antragstellung in 5 Schritten

  1. Antrag ausfüllen

    Wählen Sie den Antrag „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ bei der Stadt Chemnitz und füllen Sie diesen vollständig aus.

  2. Bestätigung der Schule einholen

    Lassen Sie von der Schule bestätigen, dass eine Lernförderung (Nachhilfe) notwendig ist. Dies erfolgt in der Regel durch die zuständige Lehrkraft.

  3. Antrag einreichen

    Reichen Sie den Antrag zusammen mit der Schulbestätigung bei der zuständigen Stelle ein:

    Jobcenter (bei Bürgergeld)
    Sozialamt (z. B. bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe)

  4. Bewilligung erhalten

    Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Bescheid.

    Geben Sie den Bewilligungsbescheid bei uns ab.
    Erst danach kann die Nachhilfe starten

    Für Sie entstehen keine Kosten - die Abrechnung erfolgt direkt über die zuständige Stelle.

  5. Weiterbewilligung beachten

    Achtung! Die Bewilligung ist zeitlich befristet.

    Stellen Sie rechtzeitig einen Folgeantrag, bevor der aktuelle Bescheid abläuft.
    Nur mit einer gültigen Bewilligung kann die Nachhilfe fortgesetzt werden.

Weitere Links zu Bildung und Teilhabe

Bildung und Teilhabe beim Jobcenter Chemnitz

Bildungs- und Teilhabepaket der Stadt Chemnitz

Weitere Infos der Stadt Chemnitz zum Bildungspaket

Weitere Informationen, auch in weiteren Sprachen, finden Sie hier:
but-beratung.de

Sie benötigen Hilfe bei der Antragstellung? Sprechen Sie uns an!

Beratung zum Antrag