2. Zustandekommen des Vertrages: Angebot, Vertragsschluss und Rücktritt
2.1 Der Veranstalter bietet Nachhilfeunterricht, Projektarbeiten, Coachingveranstaltungen, Seminare, Fortbildungen, Weiterbildungen, Lerntherapie u.a. an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom Anbieter unter anderem in den Geschäftsräumen, der Internetpräsenz und über sonstig genutzte Medien bekannt gegeben. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für die Preisangaben. Der Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein daraus resultierender Erfolg. Durch Angebote oder Verträge werden die Leistungen, Dauer, Kosten, u.a. geregelt.
2.2 Insbesondere wird vereinbart:
1. Der Kunde kann sich schriftlich in Textform, per Fax oder online beim Anbieter anmelden bzw. einen Auftrag erteilen. Die Anmeldung bzw. Auftragserteilung ist verbindlich, sobald der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung in Mail-, Vertrags- oder sonstiger Textform erhält.
2. Der Anbieter ist berechtigt zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einzusetzen.
3. Für Maßnahmen in der Erwachsenenbildung und für Gruppenveranstaltungen besteht die Möglichkeit von einer Anmeldung bzw. einem Auftrag seitens des Kunden zurückzutreten. Dieser Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bei einer Rücktrittserklärung, die 6 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn eingeht, wird eine Bearbeitungsgebühr von 39 Euro erhoben. Bei Stornierung der Anmeldung/des Auftrags ab 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn entsteht ein Anspruch gegenüber dem Anbieter in Höhe von 50% der Veranstaltungsinvestition. Bei einer kurzfristigen Absage, einem Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird der gesamte Betrag erhoben. Für die Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels oder das Eingangsdatum der E-Mail. Es besteht die Möglichkeit einen Ersatzkunden zu benennen. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt. Ausgeschlossen hiervon ist der Nachhilfeunterricht. Der Nachhilfeunterricht kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende hin gekündigt werden.
4. Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Dieser ist ebenfalls verbindlich.
5. Der Anbieter behält sich vor bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten, bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
6. Das Rücktrittsrecht besteht für den Anbieter jedoch nur, wenn die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisbar sind und der Kunde ein vergleichbares Ersatzangebot erhalten hat.
7. Der Anbieter erstattet dem Kunden im Zusammenhang des Rücktrittsrechts evtl. vorab getätigte Zahlungen zurück, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.
8. Der Anbieter ist berechtigt, die vertraglich obliegenden Verpflichtungen im Bereich der Pädagogischen Schülernachhilfe, Projektarbeiten, Auszubildenden- und Studenten-Coachings sowie der Erwachsenenbildung und Weiterbildung von freien Mitarbeitern und sachverständigen Dritten ausführen zu lassen.
9. Im Nachhilfeunterricht werden in Ergänzung zu den Lernmaterialien der öffentlichen Schule weitere Lernmaterialien eingesetzt, welche nur nach Rücksprache mit dem Anbieter und dessen Zustimmung vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden dürfen.
10. Der Nachhilfeunterricht findet in kleinen Lerngruppen oder als Einzelunterricht statt. Mindestens zwei aber maximal vier Schüler sind in einer Lerngruppe. Eine Unterrichtseinheit umfasst in der Regel die vertraglich festgelegten 60 Minuten. Kommt vorübergehend keine Lerngruppe mit einer Mindestanzahl von zwei Schülern zustande, wird die Möglichkeit der Einzelnachhilfe zu den Konditionen der Einzelnachhilfe gewährt. Des Weiteren gilt bei Auflösung einer Gruppe, dass der Vertrag automatisch in die aktuellen Konditionen der Einzelnachhilfe übergeht, wenn keine Kapazität in einer vergleichbaren Gruppe gegeben ist. Kriterien für eine geeignete Gruppe sind folgende: - gleiches Fach - gleiche Klassenstufe bzw. max. zwei Klassenstufen über oder unterhalb mit:
- ähnlicher Thematik
- ähnliches Lerntempo
- ähnliche Wissensdefizite
- ähnliche Lernvoraussetzungen
- ähnlicher Wissensstand
Die Einschätzung der Kritereien erfolgt durch B&T Bildungsteam.
Angebote der Schülernachhilfe: Einzelunterricht, Gruppenunterricht, Ferienkurse, Fach- und Kompetenzkurse, weitere Kurse nach individuellen Festlegungen
Probeunterricht: In bestehenden Gruppen ist eine kostenlose Probestunde möglich. Eine Probestunde im Einzelunterricht wird mit dem aktuellen Einzelstundenpreis berechnet. Es folgt eine Rechnung. Kommt es nach der Probestunde im Einzelunterricht innerhalb von 4 Wochen zu einem Vertragsabschluss, wird die Probestunde mit den Folgestunden des jeweiligen Monats verrechnet. Innerhalb der Probestunde besteht für die Lehrkraft die Möglichkeit, sich einen Überblick über Wissenslücken, Lehrstoff sowie vorhandene Schulbücher zu verschaffen.
11. Gesetzliche Feiertage und Schulferien sind in der Schülernachhilfe grundsätzlich unterrichtsfrei. Anderes gilt hier nur bei gesonderter Vereinbarung. Der vereinbarte Betrag ist auch während der Ferien an den Anbieter zu entrichten. In den Ferien werden Nachhilfeeinheiten in Form von Intensiv- oder Ferienkursen angeboten, deren jeweiliger Umfang und deren Kosten vertraglich separat vereinbart werden können. Besteht jedoch ein laufender Vertrag über Nachhilfe bei B&T Bildungsteam, ist keine separate Vertragsschließung zur Nutzung der Ferien- oder Intensivkurse nötig. Jedoch ist eine Vorabinformation über die Teilnahme an den Kursen schriftlich einzureichen. In jedem Fall hat der Schüler vorrangig die Möglichkeit, die vertraglich festgelegten monatlichen Nachhilfestunden, welche in die Ferienzeiten fallen, durch die Angebote der Schülernachhilfe in den Ferienkursen abzugelten.
12. Fehlstunden in der Nachhilfe auf Grund von Krankheit oder anderer begründeter Fälle, wie z.B. schulische Veranstaltungen, Praktika o. ä., müssen im folgenden Ferienkurs nachgeholt bzw. ausgeglichen werden. Diese verfallen sonst ohne Anspruch auf Ersatzleistungen oder Rückzahlung. Eine Absage der Nachhilfeeinheit hat spätestens 24h vorm vereinbarten Termin zu erfolgen. Bei akuter Krankheit am Unterrichtstag telefonisch bis 9 Uhr morgens. Durch den Lehrer bedingte Fehlzeiten werden nachgeholt.
13. Der Einzelunterricht umfasst die vertraglich festgelegten 60 Minuten und der zu entrichtende Preis unterliegt der aktuellen Preisliste. Die Preise der Gruppennachhilfe gelten nicht im Einzelunterricht. Es besteht die Möglichkeit die Schülernachhilfe in den Räumlichkeiten von B&T Bildungsteam, Online oder an einem individuell vertraglich festgelegten Unterrichtsort in Anspruch zu nehmen. B&T Bildungsteam behält sich in diesem Zusammenhang vor Mehrkosten geltend zu machen, bspw. Fahrtkosten in Höhe von 0,30€/km.
14. Fach- und Kompetenzkurse im Einzel- oder Gruppenunterricht haben eine Dauer von 30 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag, je nach vereinbartem Angebot. Fach- und Kompetenzkurse unterliegen einer festen Struktur und finden in der Regel im Gruppenunterricht statt.Hierbei können mehr als drei Schüler teilnehmen. Der Unterrichtsort wird individuell vertraglich vereinbart.
15. B&T Bildungsteam behält sich bei Vertragsabschluss bzw. Anmeldung für Sonderstunden, bspw. 5er/10er-Tickets, vor, eine Anmeldegebühr in Höhe von 40€ zu erheben, welche mit der ersten Zahlung des Monatsbeitrags zu überweisen ist bzw. bei Abrechnung der gebuchten Sonderstunden in Rechnung gestellt wird. Sämtliche Tickets (z.B. 5er/10er-Tickets) oder separat vereinbarte Sonderstunden haben eine Gültigkeit von 1 Jahr mit Vertragsabschluss. Die Tickets/Sonderstunden verlieren nach Ablauf 1 Jahres ihre Gültigkeit.
16. Seit März 2020 ist der „Online“- Unterricht, auf Grund der Covid-19 Pandemie zusätzlich zu unseren regulären Angeboten eingeführt worden. Die Dienstleistungen in digitaler Form unterliegen der gleichen Preisliste sowie der gleichen vertraglichen Bedingungen wie der Präsenzunterricht in unseren Räumlichkeiten bzw. am individuell vertraglich festgelegten Ort. Diese Form der „Online-Nachhilfeunterrichtung“ ist eine Leistung, die nunmehr unser Angebotssegment ergänzt und gebucht werden kann. Hierfür benötigt der Nachhilfeschüler einen Internetzugang und ein Endgerät mit Innen-Kamera. Entstehende Kosten für etwa die technische Ausstattung bzw. die Internetkosten werden von B&T Bildungsteam nicht getragen oder übernommen, über diese muss der Schüler selbst verfügen. Zudem bedarf es einer E-Mail-Adresse des Schülers oder einer Mobilfunknummer, um den Kontakt und die gebuchte Nachhilfeeinheit zustande kommen zu lassen. Im Krankheitsfall besteht nach Absprache die Möglichkeit Präsenzstunden auch digital abzuhalten.
17. Der Ort, an welchem die Nachhilfe von B&T Bildungsteam durchgeführt wird kann von der Firmenanschrift abweichen. Auf Grund des Wachstums und der gesetzlichen Vorschriften, vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, nutzt B&T Bildungsteam Räumlichkeiten Dritter, um kontinuierlich Präsenzunterrichtung, insofern gesetzlich möglich, anbieten zu können.