Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Pädagogische Schülernachhilfe, Projektarbeiten und Weiterbildung
Unternehmen: B&T Bildungsteam GbR
Firmenanschrift: Stiftsstraße 1, 09130 Chemnitz
Telefon: 0151-16969643
E-Mail: info@bt-bildungsteam.de
Steuernummer: 215/151/48202
1. Geltungsbereich
1.1
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte und tatsächlichen oder vertragsähnlichen Beziehungen des B&T Bildungsteam GbR. Der Vertragspartner wird nachfolgend Kunde oder auch Teilnehmer genannt. Das B&T Bildungsteam wird als Anbieter/Veranstalter bezeichnet. Der Kunde und das B&T Bildungsteam sind als Vertragsparteien definiert. Die Rechtsgeschäfte beziehen sich auf die Durchführung von Veranstaltungen, wie bspw. Nachhilfeunterricht, „Online“- Unterrichtung, Schulungen, Bildungsprojektarbeiten mit Kooperationspartnern, Coachings, Trainings, Seminare, Vorträge, Fortbildungen, Weiterbildungen, Lerntherapie u.a..
Diese AGBs sind zudem die Grundlage für die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und Vereinen, mit welchen bspw. Bildungsprojektarbeiten realisiert werden.
1.2
Alle Angebote und Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart sind. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. B&T Bildungsteam kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit, unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist, ändern. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Diese werden über die gängigen Kanäle (In-App, E-Mail) kommuniziert. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich widerspricht. Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen dem Anbieter ausschließlich schriftlich vorliegen. Die Abweichung vom Erfordernis der Schriftform bedarf der Schriftform.
1.3
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Privatpersonen, Unternehmern sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 BGB, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist.
2. Zustandekommen des Vertrages: Angebot, Vertragsschluss, Kooperationsvereinbarungen (Bildungsprojektarbeiten), Rücktritt
2.1
Der Veranstalter bietet Nachhilfeunterricht, Coachingveranstaltungen, Seminare, Fortbildungen, Weiterbildungen, Lerntherapie, Bildungsprojektarbeiten, u.a. an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom Anbieter unter anderem in den Geschäftsräumen, der Internetpräsenz und über sonstig genutzte Medien bekannt gegeben. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für die Preisangaben. Der Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein daraus resultierender Erfolg. Durch Angebote oder Verträge werden die Leistungen, Dauer, Kosten, u.a. geregelt.
2.2
Der Kunde kann sich schriftlich in Textform, per E-Mail oder online beim Anbieter anmelden bzw. einen Auftrag erteilen. Die Anmeldung bzw. Auftragserteilung ist verbindlich, sobald der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung in Mail-, Vertrags- oder sonstiger Textform erhält.
2.3
Der Anbieter ist berechtigt zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einzusetzen.
Diese sind selbst verantwortlich für den Einsatz von Hilfsmitteln für den Lernerfolg und/oder Einsatz von Tieren bei tiergestützten Interventionen.
2.4
Kooperationsvereinbarungen regeln die beiderseitigen Verpflichtungen der Kooperationspartner, insbesondere die Rahmenbedingungen des beauftragten Bildungsprojekts. Sind keine Rahmenbedingungen, bspw. Ort, Zeit und Dauer für das Bildungsprojekt schriftlich festgehalten, so handelt es sich immer um einen Auftrag über den gesamten Förderzeitraum der Drittmittel- oder Eigenmittelförderung. Des Weiteren wird festgehalten, dass für Maßnahmen in den Bildungsprojektarbeiten die Möglichkeit besteht vom Auftrag seitens des Kunden zurückzutreten. Dieser Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bei einer Rücktrittserklärung, die 6 Wochen vor Maßnamenbeginn eingeht, wird eine Bearbeitungsgebühr von 49 Euro erhoben. Bei Stornierung des Auftrags ab 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn entsteht ein Anspruch gegenüber dem Anbieter in Höhe von 50% der Maßnahmeninvestition. Bei einer kurzfristigen Absage (kürzer als eine Woche) oder Abbruch seitens des Kooperationspartners von B&T Bildungsteam ohne nachweislich triftigen Grund, wird der gesamte Betrag erhoben.
Für die Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels oder das Eingangsdatum der E-Mail. Es besteht die Möglichkeit einen Ersatzkunden zu benennen. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
2.5
Für Maßnahmen in der Erwachsenenbildung und für Gruppenveranstaltungen in der Erwachsenenbildung besteht die Möglichkeit von einer Anmeldung bzw. einem Auftrag seitens des Kunden zurückzutreten. Dieser Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bei einer Rücktrittserklärung, die 6 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn eingeht, wird eine Bearbeitungsgebühr von 49 Euro erhoben. Bei Stornierung der Anmeldung/des Auftrags ab 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn entsteht ein Anspruch gegenüber dem Anbieter in Höhe von 50% der Veranstaltungsinvestition. Bei einer kurzfristigen Absage, einem Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird der gesamte Betrag erhoben.
Für die Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels oder das Eingangsdatum der E-Mail. Es besteht die Möglichkeit einen Ersatzkunden zu benennen. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
Ausgeschlossen hiervon ist der Nachhilfeunterricht. Der Nachhilfeunterricht kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende hin gekündigt werden.
2.6
Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Dieser ist ebenfalls verbindlich.
2.7
Der Anbieter behält sich vor bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten, bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
2.8
Das Rücktrittsrecht besteht für den Anbieter jedoch nur, wenn die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisbar sind.
2.9
Der Anbieter erstattet dem Kunden im Zusammenhang des Rücktrittsrechts bei Gruppenanmeldungen evtl. vorab getätigte Zahlungen zurück.
2.10
Der Anbieter ist berechtigt, die vertraglich obliegenden Verpflichtungen in allen Angebotsbereichen, wie bspw. der Pädagogischen Schülernachhilfe, Projektarbeiten, Auszubildenden- und Studenten-Coachings sowie der Erwachsenenbildung und Weiterbildung von freien Mitarbeitern und sachverständigen Dritten ausführen zu lassen.
Angebote der Schülernachhilfe: Probeunterricht, Einzelunterricht, Gruppenunterricht, „Online“-Unterricht, Ferienkurse, Fach- und Kompetenzkurse, Anmeldegebühr, Sonderstunden (Tickets), Fehlstunden in der Nachhilfe, Ferienregelungen und Haltegebühr
2.11
Lernmaterialien: Im Nachhilfeunterricht werden in Ergänzung zu den Lernmaterialien der öffentlichen Schule weitere Lernmaterialien eingesetzt, welche nur nach Rücksprache mit dem Anbieter und dessen Zustimmung vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden dürfen.
2.12
Der Ort, an welchem die Nachhilfe von B&T Bildungsteam durchgeführt wird kann von der Firmenanschrift abweichen. Auf Grund des Wachstums und der gesetzlichen Vorschriften, vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, nutzt B&T Bildungsteam Räumlichkeiten Dritter oder die „Online“- Unterrichtung, um eine kontinuierliche Unterrichtung sicherzustellen.
2.13
Festlegung Schüler:in/Fach: Bei Vertragsabschluss wird festgelegt, welches Fach und welcher Schüler/Schülerin in der Nachhilfe unterrichtet wird. Eine Veränderung des zu unterrichtenden Fachs und/oder des Schülers ist unzulässig und vertragswidrig.
Für Ergänzungen oder Erweiterungen sind Vorabsprachen notwendig, welche der Schriftform unterliegen. Die Option ein 3er-Ticket zu erwerben besteht jederzeit im Rahmen der Verfügbarkeit. Die Ankündigung ein 3er Ticket erwerben zu wollen unterliegt zudem der Schriftform, auch per E-Mail.
2.14
Probeunterricht: In bestehenden Gruppen ist eine kostenlose Probestunde möglich. Eine Probestunde im Einzelunterricht wird mit dem aktuellen Einzelstundenpreis berechnet. Es folgt eine Rechnung. Kommt es nach der Probestunde im Einzelunterricht innerhalb von 4 Wochen zu einem Vertragsabschluss, wird die Probestunde mit den Folgestunden des jeweiligen Monats verrechnet. Innerhalb der Probestunde besteht für die Lehrkraft die Möglichkeit, sich einen Überblick über Wissenslücken, Lehrstoff sowie vorhandene Schulbücher zu verschaffen.
2.15
Einzelunterricht: umfasst die standardisierte Zeit von 45 Min./Einheit (wie eine Schulstunde). Der zu entrichtende Preis unterliegt der aktuellen Preisliste. Die Preise der Gruppennachhilfe gelten nicht im Einzelunterricht. Es besteht die Möglichkeit die Schülernachhilfe in den Räumlichkeiten von B&T Bildungsteam, „Online“ oder an einem individuell vertraglich festgelegten Unterrichtsort in Anspruch zu nehmen. B&T Bildungsteam behält sich vor in diesem Zusammenhang Mehrkosten geltend zu machen, bspw. Fahrtkosten in Höhe von 0,30€/km.
2.16
Gruppenunterricht: Nachhilfeunterricht findet in kleinen Lerngruppen oder als Einzelunterricht statt. Mindestens zwei aber maximal vier Teilnehmer:innen sind in einer Lerngruppe. Eine Unterrichtseinheit umfasst in der Regel die vertraglich festgelegten 60 Min. /Einheit. Kommt vorübergehend keine Lerngruppe mit einer Mindestanzahl von zwei Schülern zustande, wird die Möglichkeit der Einzelnachhilfe zu den Konditionen der Einzelnachhilfe gewährt. Des Weiteren gilt bei Auflösung einer Gruppe, dass der Vertrag automatisch in die aktuellen Konditionen der Einzelnachhilfe übergeht, wenn keine Kapazität in einer vergleichbaren Gruppe gegeben ist. Kriterien für eine geeignete Gruppe sind folgende:
- gleiches Fach
- gleiche Klassenstufe bzw. max. zwei Klassenstufen über oder unterhalb mit:
- ähnlicher Thematik
- ähnliches Lerntempo
- ähnliche Wissensdefizite
- ähnliche Lernvoraussetzungen
- ähnlicher Wissensstand
Die Einschätzung der Kriterien erfolgt durch B&T Bildungsteam.
2.17
„Online“- Unterricht: Die Unterrichtung in digitaler Form unterliegen der gleichen Preisliste sowie der gleichen vertraglichen Bedingungen wie der Präsenzunterricht in unseren Räumlichkeiten bzw. am individuell vertraglich festgelegten Ort. Hierfür benötigt der/die Nachhilfeschüler/in einen Internetzugang und ein Endgerät mit Innen-Kamera. Entstehende Kosten für etwa die technische Ausstattung bzw. die Internetkosten werden von B&T Bildungsteam nicht getragen oder übernommen, über diese muss der/die Schüler/in selbst verfügen. Zudem bedarf es einer E-Mail-Adresse des Schülers oder einer Mobilfunknummer, um den Kontakt und die gebuchte Nachhilfeeinheit zustande kommen zu lassen. Im Krankheitsfall besteht nach Absprache die Möglichkeit Präsenzstunden auch digital abzuhalten. Der Kunde ist vollumfänglich in der Verantwortung die Online-Nachhilfe sicherzustellen. Etwaige Endgerätprobleme oder Internetverbindungsprobleme, welche zeitliche Verluste mit sich bringen und den Nachhilfeunterricht stören, die Zeit verringern oder gar unmöglich machen, werden nicht nachgeholt. Der Nachhilfeunterricht wird in einem solchen Falle auch nicht verlängert, nicht verschoben oder die entfallene Zeit zurückvergütet.
2.18
Fach- und Kompetenzkurse im Einzel- oder Gruppenunterricht haben eine Dauer von 30 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag, je nach vereinbartem Angebot. Fach- und Kompetenzkurse unterliegen einer festen Struktur und finden in der Regel im Gruppenunterricht statt. Hierbei können mehr als drei Schüler teilnehmen. Der Unterrichtsort wird individuell vertraglich vereinbart.
2.19
Anmeldegebühr: B&T Bildungsteam behält sich bei Vertragsabschluss bzw. Anmeldung für Sonderstunden, bspw. 3er-Tickets, vor, eine Anmeldegebühr in Höhe von 40€ zu erheben, welche mit der ersten Zahlung des Monatsbeitrags zu überweisen ist bzw. bei Abrechnung der gebuchten Sonderstunden in Rechnung gestellt wird. Sämtliche Tickets (z.B. 3er-Tickets) oder separat vereinbarte Sonderstunden haben eine Gültigkeit von 1 Jahr mit Vertragsabschluss. Die Tickets/Sonderstunden verlieren nach Ablauf 1 Jahres ihre Gültigkeit.
2.20
Sonderstunden/ 3er-Tickets: Können auf Anfrage vom Anbieter erworben werden. Mögliche Kapazitäten, bspw. Datum und Zeiten werden mit dem Kunden individuell vereinbart. Sonderstunden sind schriftlich anzuzeigen, sind Fach gebunden und immer 45 Mi./Einheit.
2.21
Fehlstunden in der Nachhilfe auf Grund von Krankheit oder anderer begründeter Fälle, wie z.B. schulische Veranstaltungen, Praktika o. ä., müssen im folgenden Ferienkurs nachgeholt bzw. ausgeglichen werden. Diese verfallen sonst ohne Anspruch auf Ersatzleistungen oder Rückzahlung.
Eine Absage der Nachhilfeeinheit hat spätestens 24h vorm vereinbarten Termin zu erfolgen.
Durch den Lehrer bedingte Fehlzeiten werden nachgeholt.
2.22
Fehlstunden in angemeldeten Ferienkursen: Kann der/die Schüler:in auf Grund von Krankheit o.ä. nicht am vorab angemeldeten Ferienkurs teilnehmen, entsteht keine Fehlstunde (kein Anspruch auf eine Nachholstunde), wie in der regulären Nachhilfe. Denn zu allen Ferienkursen können Vertragsschüler:innen weit über den eigentlich vertraglichen Umfang hinaus alle Angebote unabhängig vom gebuchten Fach und der Dauer nutzen.
Die Ferienangebote können im vollen Umfang genutzt werden. Externe Schüler:innen (ohne Vertrag in der Pädagogischen Schülernachhilfe) haben eine schriftliche Anmeldepflicht, welche verbindlich ist und zur Zahlung verpflichtet. Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
2.23
Allgemeine Ferienregelungen: Gesetzliche Feiertage und Schulferien sind in der Schülernachhilfe grundsätzlich unterrichtsfrei. Der vereinbarte Betrag ist auch während der Ferien an den Anbieter zu entrichten. In den Ferien werden Nachhilfeeinheiten bspw. in Form von Intensiv-, Ferienkursen oder besonderen unterrichtsbegleitenden Trainings (Konzentrationstrainings, Organisation, Selbstmotivation, Lernen lernen, etc.) angeboten, deren jeweiliger Umfang und deren Kosten vertraglich separat vereinbart werden können. Besteht jedoch ein laufender Vertrag über Nachhilfe bei B&T Bildungsteam, ist keine separate Vertragsschließung zur Nutzung der Ferien- oder Intensivkurse nötig. Jedoch ist eine Vorabinformation über die Teilnahme an den Kursen schriftlich einzureichen. In jedem Fall hat der Schüler/die Schülerin vorrangig die Möglichkeit, die vertraglich festgelegten monatlichen Nachhilfestunden, welche in die Ferienzeiten fallen, durch die Angebote der Schülernachhilfe in den Ferien abzugelten. Nur im Monat August werden lediglich 50% vom vertraglich festgelegten Betrag fällig, auf Grund von Urlaubsschließzeiten seitens B&T Bildungsteam. Weiterhin werden in den Weihnachtsferien keine Angebote unterbreitet.
2.24
Sommerferien: In den ersten drei Wochen der Sommerferien bleibt B&T Bildungsteam geschlossen. In den letzten drei Wochen der Sommerferien gibt es Ferienangebote für alle Schüler:innen. Daher sind im Monat August nur 50% Ihres vertraglich festgeschriebenen Betrags fällig. Weihnachtsferien: In den Weihnachtsferien bleibt B&T Bildungsteam geschlossen. In dieser Zeit gibt es keine Angebote. Die hierbei ausgefallenen Stunden können durch die Angebote in den darauffolgenden Winterferien nachgeholt werden. Der vereinbarte Betrag ist auch während der Weihnachtsferien an den Anbieter zu entrichten.
3. Zahlungsbedingungen
3.1
B&T Bildungsteam nutzt ab 01.10..2022 das europaweit gültige SEPA-Verfahren (Single-Euro-Payment-Area). Bisherige Forderungen aus Dienstleistungsverträgen, insbesondere der pädagogischen Schülernachhilfe wurden per Überweisung, Dauerauftrag, Bar oder Einzahlung beglichen. Ab Oktober 2022 arbeiten wir priorisiert mit SEPA-Lastschriftverfahren oder Daueraufträgen mit Banknachweis. Dies gewährleistet den Einzug für Forderungen aus den aktiven Dienstleistungsverträgen.
3.2
Alle angegebenen Preise sind Umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) (UstG). Sollte eine gesetzliche Umsatzbesteuerung entstehen oder auch Umsatzsteuererhöhung nach Erscheinen der Veranstaltungsankündigung erfolgen, ist der Anbieter berechtigt diese zu berechnen.
3.3
In der Pädagogischen Schülernachhilfe erfolgt die monatliche Zahlung immer zum 3. Werktag des laufenden Monats. Dieser Betrag ist für den laufenden Monat im Voraus fällig. Die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise und Zahlungsbedingungen sind hierfür maßgebend.
3.4
Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung oder Fälligkeitstermin (3. Werktag des laufenden Monats) ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung des Zahlungstermins steht dem Anbieter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen für Verbrauchergeschäfte in Höhe 4,12% zu (§ 286 BGB). Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
3.5
Die Vergütung an den Anbieter erfolgt direkt nach der Leistungserbringung im Angebotssegment der Erwachsenenbildung und Weiterbildung. Die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise bzw. das gegengezeichnete Angebot ist hierfür maßgebend. Der Anbieter behält sich vor, im Segment der Erwachsenenbildung/Weiterbildung/Bildungsprojekte, eine Vorauszahlung oder Teilzahlung des Gesamtbetrags zu verlangen.
3.6
Der Anbieter behält sich weiterhin vor, bei speziellen Veranstaltungen als Teilnahmevoraussetzung Barzahlung sowie Vorauskasse vorzuschreiben. Barauslagen und besondere Kosten, die dem Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden in Rechnung gestellt.
3.7
Des Weiteren behält sich B&T Bildungsteam vor eine Verzugsschadenspauschale in Höhe von 10€ mit jeder Zahlungserinnerung und/oder Mahnung zu erheben, wenn der Zahlungsverzug eintritt.
3.8
Bleibt die Zahlung der Rechnung oder die vertraglich geldliche Verpflichtung trotz mehrstufigem Mahnverfahren aus, wird für weitere Schritte ein Inkasso-Unternehmen hinzugezogen und/oder das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Sämtliche damit verbundenen Mehrkosten trägt in jedem Falle der Kunde.
3.9
Der Vertrag beginnt und endet, insofern dies vertraglich festgeschrieben wird, am individuell vereinbarten Zeitpunkt. Die Zahlung ist bis zum Vertragsende verpflichtend.
3.10
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung von mindestens einem Monat in Verzug, kann die Dienstleistung seitens B&T Bildungsteam ausgesetzt werden, bis die Zahlungen der offenen Posten erfolgt ist. Alle weiteren Vertragsinhalte bleiben unberührt.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, nach mehrstufigem Mahnverfahren, den Sachverhalt an ein Inkasso-Unternehmen zur weiteren Bearbeitung zu übergeben.
B&T Bildungsteam behält sich vor den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist B&T Bildungsteam berechtigt, einen pauschalisierten Schadenersatz zu berechnen, welcher an einer Mindestvertragslaufzeit von 6 Monate ab Kündigungsdatum festgesetzt wird, zuzüglich 4,12% Verzugszins und eine Verzugsschadenspauschale. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gleiches gilt bei nachweislichem Abwerbeversuch der Nachhilfelehrkraft und sonstigem negativen Verhalten, welches die Vertrauensgrundlage für eine angemessene Zusammenarbeit beschädigt.
3.11
Liegt dem Kunden eine Bewilligung auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket oder BuT) vor, ist dieser in der Pflicht rechtzeitig Folgeanträge zu stellen.
Liegt B&T Bildungsteam keine aktuelle Bewilligung vor, tritt der Antragssteller/Kunde in die Zahlungspflicht, vor dem Hintergrund des vertraglich festgelegten Betrages und der Zahlungsbedingungen.
4. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
4.1
Die Veranstaltungen werden gemäß der veröffentlichten Veranstaltungsankündigung bzw. auf Grundlage der mit dem Kunden gesonderten Vereinbarung durchgeführt. Der Anbieter behält sich Änderungen vor, wenn diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
4.2
Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch bestimmte Dozenten bzw. Referenten oder Nachhilfelehrer:innen besteht nicht.
4.3
Weiterhin behält sich der Anbieter vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die er nicht selbst zu vertreten hat. z.B. Erkrankung eines Dozenten/einer Dozentin, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl oder höhere Gewalt, wie bspw. einerPandemie usw. Die Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse des Kunden. Bereits bezahlte Gebühren werden bei Veranstaltungsausfall zurückerstattet.
Diese Festlegung gilt nicht in der pädagogischen Schülernachhilfe. Hier können die entfallenen Stunden auf Grundlage des aktiven Vertrags in den darauffolgenden Ferienkursen abgegolten werden. Eine nicht Inanspruchnahme dieser Möglichkeit lässt den weiteren Anspruch erlöschen. Für etwaige Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Kunden durch Absage entstehen, kommt der Anbieter nicht auf.
Ausgefallene Stunden, die durch Krankheit o.ä. des Nachhilfelehrers entstehen, werden schnellstmöglich zu einem individuell vereinbarten Termin nachgeholt.
4.4
Während der Schulferien oder an gesetzlichen Feiertagen findet keine Schülernachhilfe statt. Der vereinbarte Betrag ist auch während der Ferien an den Anbieter zu entrichten. Der Monat August ist ausgenommen, denn dieser Monat wird mit 50% vom monatlich festgeschriebenen Vertragsbetrag fällig, auf Grund der Sommerferien.
5. Allgemeine Teilnahmebedingungen
5.1
Der Kunde verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
5.2
Der Seminarleiter/Coach/Trainer/u.a. ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
5.3
Der Veranstalter behält sich vor jeden einzelne/n Teilnehmer:in oder die verantwortliche Person stellvertretend für die gebuchten Maßnahmen eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training/Projekt/u.ä. unterzeichnen zu lassen. Bei Buchungen von tiergestützten Interventionen werden im Vorfeld alle Details und Risiken hinsichtlich Sach- und Personenschäden genauestens besprochen. Bei verbindlicher Buchung einer solchen Maßnahmen ist daher keine separate Haftungsfreizeichnung erforderlich. Mit verbindlicher Buchung wird diese anerkannt.
5.4
Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln/ Medikamenten zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
5.5
Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter/u.a. des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
5.6
Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
5.7
Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
5.8
Jegliche dem Kunden ausgehändigten Unterlagen, Software und andere zum Veranstaltungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Seminaranbieter gestattet.
5.9
Der Anbieter speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Auftragserfüllung und für eigene firmeninterne Zwecke. Gleichwohl setzt der Anbieter hierfür automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Zur Erfüllung der Datensicherungsanforderungen der Anlage zu § 9 BDSG hat der Anbieter technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, welche die Sicherheit der Daten sowie der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten.
6. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren.
7. Haftung
7.1
Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
7.2
Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3
„Wesentliche Vertragspflichten“ sind Verpflichtungen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
7.4
Der Kunde hat etwaige Schäden, für die der Anbieter haften soll, unverzüglich dem Anbieter anzuzeigen.
7.5
Wenn Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies gleichermaßen für die persönliche Haftung der Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
7.6
Schadensersatzansprüche nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1
Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen, für beide Vertragspartner, ist der Sitz des Anbieters.
8.2
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der vereinbart Veranstaltungsort. Wenn nicht explizit vereinbart, ist dies immer der Sitz des Anbieters.
8.3
Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
8.4
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsungültig sein oder werden, sollte eine Lücke bestehen oder sollte sich eine der vertraglichen Bestimmungen als undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Rechtsgültigkeit der anderen Bestimmungen bzw. der AGB an sich.